"Das einzige Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe,
die wir hinterlassen, wenn wir gehen."

Albert Schweitzer

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Ein Mensch ist aus dem Leben geschieden!

Wir beraten und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen, egal, ob es sich um die Abwicklung behördlicher Formalitäten oder die Durchführung der Bestattung oder Trauerfeier handelt.
Wir entlasten Sie so weit es uns möglich ist.
So individuell die Lebensführung, so individuell auch die Trauerfeier und Bestattung. Ob schlicht, traditionell oder anspruchsvoll, wir begleiten Sie, beraten und gestalten den Abschied entsprechend Ihren Vorstellungen.
Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, möchten Ihnen aber auch auf unserer Homepage einen ersten Überblick geben, wie wir Ihnen im Trauerfall beistehen können.

Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Rufen Sie uns an.

Telefon: 06806 82100


Informationen und individuelle Hilfe in der Übersicht:

Wurde der Tod festgestellt, können wir als Bestatter tätig werden. Auch wenn ein Arzt noch nicht vor Ort war, dürfen Sie uns schon unter Tel. 06806 82100 anrufen, so dass wir gemeinsam mit Ihnen die ersten Maßnahmen planen können.

Über den Umfang der Beisetzung muss man sich zu diesem Zeitpunkt noch keine Gedanken machen. Diese Fragen werden später in einem individuellen Beratungsgespräch ausführlich erörtert.

Die nächste Phase ist der bürokratische Teil. Dabei übernehmen wir für Sie die erforderliche Sterbefallmeldung beim Standesamt und besorgen die Sterbeurkunden. Wir erledigen für Sie erforderliche Abmeldungen bei den Behörden und auf Wunsch auch weitere Aufgaben.

Beauftragung
Eine Beauftragung ist telefonisch 24 Stunden, rund um die Uhr möglich.
Im Rahmen der Beauftragung oder späteren Beratung klären wir mit Ihnen alle wichtigen Fragen. Dabei können Sie jederzeit Ihre Wünsche einbringen. Wir helfen Ihnen dabei, den gewünschten Rahmen für die Beisetzung festzulegen und zu gestalten.

Abschiednehmen
Sich von dem verstorbenen Menschen zu verabschieden ist oft ein wichtiger erster Schritt zur Trauerbewältigung. Wir geben Ihnen die Möglichkeit dazu.

Folgende Papiere werden von uns immer benötigt

  • Personalausweis des Verstorbenen (wenn auffindbar)
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Heiratsurkunde
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
  • (bei Verwitweten) Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ACHTUNG: Handelt es sich dabei um ausländische Dokumente, sind diese im Original sowie mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen!
    Die zuvor genannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.
  • ggfls. auch
    • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
    • vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
    • Versicherungsunterlagen

Unser Rat
Kündigt sich ein Sterbefall an, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten die genannten Papiere zu suchen. Tritt der Sterbefall dann ein, sind diese Papiere, ohne die keine Beisetzung stattfinden kann, oft nicht zu finden und müssen dann von den ausstellenden Behörden angefordert werden.

Abholung aus privatem Umfeld
Jederzeit möglich, wenn der Tod durch einen gerufenen Arzt festgestellt wurde. Weil zwischen dem Anruf beim Arzt und dessen Eintreffen oft Zeit vergeht, sollte das Bestattungsinstitut im Idealfall parallel zum Arzt informiert werden.

Abholung aus einem Heim oder Pflegeeinrichtung
Hier ist in der Regel ein schnelles Abholen erforderlich, gerade dann, wenn die verstorbene Person in einem Mehrbettzimmer verstorben ist. Oft hat man aber auch Zeit bis zum folgenden Morgen. Rufen Sie uns aber auf jeden Fall sofort an und wir nehmen Kontakt mit der Pflegeeinrichtung auf. In diesem Telefonat klären wir den passenden Zeitpunkt der Abholung und können Rücksicht nehmen auf Wünsche des Hauses. Dabei helfen uns Namen und Rufnummern möglicher Ansprechpartner.

Abholung aus einem Krankenhaus
Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, hat man in der Regel ausreichend Zeit. Wir nehmen dann Kontakt mit der Klinik auf und übernehmen die weitere Versorgung.

Abholung aus der Rechtsmedizin
Im Einzelfall ordnet die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung zur Todesursache an. Dann erfolgt in der Regel eine Obduktion. Erst nach einer Freigabe durch Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin kann eine Abholung durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.

Abholung bei einem anderen Bestattungsunternehmen
Nicht selten hat ein Pflegeheim oder eine Polizeidienststelle einen örtlichen Bestatter/Vertragsbestatter mit der Abholung beauftragt, der aber nicht die Beisetzung für Sie durchführen soll. In diesem Fall nehmen wir den Kontakt zum Kollegen auf und regeln die Übernahme mit diesem.

Überführung aus einer anderen Stadt
Verstarb die betroffene Person nicht in der Nähe seines Heimatortes, sondern eventuell im Rahmen eines Urlaubes oder eines Kuraufenthaltes, kümmern wir uns selbstverständlich um die Überführung in die Heimat.

Es gibt mittlerweile viele verschiedene Möglichkeiten, einen geliebten Menschen würdevoll beizusetzen. Eine kurze Übersicht an Bestattungsarten erhalten Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl einer geeigneten Bestattungsart.

Falls der oder die Verstorbene eine bestimmte Form der Bestattung ausdrücklich gewünscht hat, sollte diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprochen werden.

In allen anderen Fällen liegt es an den Angehörigen, eine Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person zu treffen.

Bestattungsarten

• Erdbestattung
• Feuerbestattung
• Seebestattung
• Baumbestattung
• Anonyme Bestattung
• Individuelle Bestattungsarten (z.B. Diamantbestattung, Ballonbestattung)

Die Bestattungsmöglichkeiten sind heute sehr vielfältig. Bei Fragen zu einer bestimmten Bestattungsart werden wir Sie gerne persönlich umfassend informieren.

Wählen Sie aus dem reichhaltigen Sortiment ein entsprechendes Modell

Särge
Wir bieten eine große Auswahl an hochwertigen Särgen. Darüber hinaus halten wir Deckengarnituren und Bestattungszubehör bereit.
Ob zeitlos oder individueller Trend, bei uns finden Sie, was Sie suchen!

Urnen

Der Umwelt zuliebe haben wir unser reichhaltiges Sortiment auf Bio-Urnen aus zersetzbaren Materialien umgestellt.

Um den Tod eines lieben Menschen bekanntzugeben, ist es üblich, Trauer- bzw. Todesanzeigen in Zeitungen zu schalten.
Wir präsentieren Ihnen Muster von Traueranzeigen inklusive Textbeispielen. So haben Sie die Möglichkeit, eine ihnen passend erscheinende Vorlage auszuwählen und diese nach ihren Vorstellungen abzuändern, die wir dann veröffentlichen.

Einen würdevollen Abschied gestalten

Mit einer Trauerfeier erweisen Sie nicht nur dem Verstorbenen die letzte Ehre, sondern Sie bieten allen Freunden und Familienmitgliedern die Möglichkeit, Abschied zu nehmen. Dabei legen wir großen Wert darauf, die Trauerfeier ganz individuell nach Ihren Vorstellungen zu organisieren und so allen Trauergästen eine würdige Erinnerung an den Verstorbenen zu ermöglichen.
Durch die Präsentation von Fotos aus dem Leben der Verstorbenen, Musikeinspielungen oder das Vortragen von eigenen Gedanken der Hinterbliebenen tragen Sie auf besonders einfühlsame Weise dazu bei, das Andenken an die Verstorbenen zu bewahren.

In einem persönlichen Gespräch beraten wir sie umfassend über die Möglichkeiten und vermitteln gerne einen für Sie einen erfahrenen und passenden Trauerredner oder stellen den Kontakt zu Geistlichen her.

Anteilnahme ausdrücken
Eine liebevolle Art, seine Anteilnahme auszudrücken, ist ein persönlicher Blumengruß zur Trauerfeier. Wenn gewünscht besorgen wir für Sie bei örtlichen Floristen Trauerkränze, Trauergestecke, Schleifen oder andere Blumenarrangements.
Wir versuchen alle Ihre Wünsche zu realisieren.

Danksagungen
Es ist üblich, dass man nach der Beisetzung denjenigen dankt, die eine Beileidskarte geschickt, persönlich ihre Anteilnahme zum Ausdruck gebracht oder an der Beerdigung teilgenommen haben.
Dies kann durch die Veröffentlichung einer Danksagungsanzeige oder durch das Versenden von Danksagungskarten geschehen. Bei vorgedruckten Karten können persönliche Worte hinzugefügt werden.
Wir beraten Sie auch hier.



Wer zu Lebzeiten schon über seine letzten Wünsche nachdenkt und alles regelt, der handelt verantwortungsvoll und klug.

Es ist sinnvoll, einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen, um im Trauerfall die Angehörigen nicht unnötig zu belasten und auch, um eigene Vorstellungen festzulegen. Sie klären so zu Lebzeiten Ihre Wünsche.

Haben Sie den Mut und nehmen Sie Ihrer Familie diese Sorge ab. Für Ihre Lieben ist es tröstend zu wissen, dass im Falle einer Beisetzung alles so abgelaufen ist, wie Sie es sich gewünscht haben.

Bedenken Sie:
Wer vorsorgt, sichert nicht nur die eigenen Wünsche, sondern schützt auch seine Hinterbliebenen.

Um Geld für den Sterbefall zur Seite zu legen, empfehlen sich weder Sparbuch noch Girokonto. Denn sollte zur Deckung der Altersheimkosten beim Sozialamt Unterstützung beantragt werden müssen, kann die Auflösung eines Sparbuchs verlangt werden. Das angesparte Geld stünde also für eine würdige Bestattung nicht mehr zur Verfügung. 

Als Alternative zum einfachen Sparbuch empfiehlt sich ein Treuhandkonto.

Sie können sich darauf verlassen: Ihr Treuhandkonto-Guthaben wird ausschließlich für die Deckung der Bestattungskosten verwendet. Eventuelle Überschüsse werden unter Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die von Ihnen bestimmte/n Person/en ausgezahlt.

Bestattungsmeister Stefan Klein:
„Der Vorsorgevertrag wird mit uns als Bestatter abgeschlossen. Durch die Vorsorge können Vorgaben zur eigenen Beisetzung getroffen und festlegt werden. Zusätzlich, und das ist wichtig, wird die Bestattung hierdurch auch abgesichert. So wird den Angehörigen die Angst der finanziellen Belastung genommen. Üblich ist ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandregelung. Die Absicherung des Vertrages erfolgt dabei über die Fachinnung HKH Saar. Dadurch ist sichergestellt, dass die Gelder vertragsgemäß verwendet werden können, auch wenn beispielsweise der Bestattungsbetrieb zwischenzeitig nicht mehr tätig sein sollte.“

(Die Informationen dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung)

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Beachten Sie auch weitere Informationen unter „Aktuelles“.

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